Wertermittlung und Energieausweise

Mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.

Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit geraumer Zeit für Elektrogeräte vorgeschrieben, erfährt der Interessent mit einem Blick das Wesentliche über die Verbrauchsklasse der Immobilie und über deren Energieeffizienz.

Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen zwingend in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Bei Missachtung drohen empfindliche Bußgelder.

Sollten Sie uns beauftragen, kümmern wir uns natürlich auch um den Energieausweis betreffende Detail.

 

Derzeit gibt es zwei Formen des Energieausweises:

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

  • Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.
  • Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.

Bei Erteilung des Verkaufsauftrages erstellen wir in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro den Energieausweis kostenfrei.

Benötigen Sie ein Wertermittlung für Ihre Immobilie? Wir erledigen das gerne für Sie.

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